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Richtlinien für die Befüllung von Schwimmbecken und Teichen

pool

Im Interesse der Versorgungssicherheit und Rücksichtnahme auf sämtliche Wasserbezieher wird um 

Einhaltung folgender Richtlinien für die Befüllung von Schwimmbecken, Teichen und dergleichen aus 

der öffentlichen Wasserversorgung der Gemeinde Vorderstoder höflich ersucht:


• Bei Anlagen ab einem Volumen von 5 m³ ist vor Durchführung der Befüllung zeitgerecht (mind. 3 Werktage vorher

   mit der Gemeinde Kontakt aufzunehmen und die Füllmenge bekannt zu geben. Dies dient dazu, größere Wasserentnahmen 

   aus der öffentlichen Versorgung gezielt abstimmen zu können.

   Kontakt: gemeinde@vorderstoder.ooe.gv.at; Tel.: 07564/8255-10

• Die maximale Entnahmemenge darf 3 m³ pro Stunde nicht überschreiten!

• Private Wasserentnahmen aus öffentlichen Hydranten sind grundsätzlich verboten

   Schwimmbeckenbefüllungen durch die Freiwillige Feuerwehr sind NICHT gestattet!


Um Probleme wie Versorgungsengpässe, Druckabfall usw. im öffentlichen Wasserversorgungsnetz zu vermeiden, 

wird um strikte Einhaltung der oben angeführten Punkte gebeten. 

Bei Nichtbeachtung werden anfallende Arbeits- und Materialkosten in Rechnung gestellt. 

Da eine Wasserentnahme von der öffentlichen Wasserversorgung der Gemeinde Vorderstoder für die Poolbefüllung 

eine außerordentliche Entnahme darstellt, wird dies seitens der Gemeinde Vorderstoder verrechnet. 

Pro m³ Wasser € 2,80


07.05.2024 14:30